Stand 16. April 2018

1. Geltungsbereich

1.1. Nachfolgend sind die Vertragsbedingungen für die Softwarebenutzung durch den Lizenznehmer geregelt. Die Regelung bezieht sich auf blueD-CLIENT Software und blueD-Software, die auf PC oder LAN basierenden Computern durch NetPoint Computer Handels- und Beratungsgesellschaft m. b. H. (NetPoint) als Lizenzgeber direkt oder durch Dritte vertrieben wird. Für Produkte bei denen NetPoint nicht der Rechteinhaber ist, können abweichende Softwareüberlassungsbedingungen gelten.

1.2. Durch die Unterzeichnung eines Bestellscheines oder durch die Anmeldung zu einem Internetdienst, der in Verbindung mit der Software arbeitet, erklären Sie die Annahme der Softwareüberlassungsbedingungen.

2. Vertragsgegenstand

2.1. Vertragsgegenstand ist die Software, die Beschreibung der Software sowie sämtliche im Lieferumfang enthaltenen sonstigen Daten-, Bild- und Tonträger, HTML-Vorlagen und Internetscripts.

2.2. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Computer- und Internetsoftware so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungen und Kombinationen fehlerfrei arbeitet. Deshalb können wir Fehler nicht ausschließen.

2.3. Gegenstand des Vertrages ist daher nur eine Software die im Sinne der Programmbeschreibung und der Benutzungsanleitung grundsätzlich brauchbar ist.

3. Umfang der Benutzung

3.1. Wir gewähren Ihnen für die Dauer dieses Vertrages das einfache, nicht ausschließliche und persönliche Recht (im folgenden als Lizenz bezeichnet) die Kopie einer Software auf einem einzelnen Computer (d.h. mit nur einer einzigen Zentraleinheit (CPU) und an einem Ort zu benutzen.

3.2. Die Software darf nicht abgeändert, übersetzt oder zurückentwickelt werden.

4. Inhaberschaft an Rechten

4.1. Falls Sie die Software auf einem Datenträger erhalten, erhalten Sie das Eigentum am körperlichen Datenträger auf dem die Software aufgezeichnet ist. Ein Erwerb von Rechten an der Software selbst ist damit nicht verbunden. Wir behalten uns insbesondere alle Veröffentlichungs-, Vervielfältigungs-, Bearbeitungs-, und Verwertungsrechte vor.

5. Vervielfältigung

5.1. Die Software und das zugehörige Schriftmaterial Bild-, Ton-, und sonstiges Material sind urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen Sicherungskopien anfertigen. Auf der Kopie ist der Copyrightvermerk anzubringen.

6. Übertragung von Benutzerrechten

6.1. Die Software und das zugehörige Schriftmaterial, Bild-, Ton- und sonstiges Material dürfen nur durch schriftliche Genehmigung von NetPoint oder seinen Lizenzgebern an einen Dritten übertragen werden. Wird eine Umlizenzierung erforderlich können weitere Kosten entstehen. Die lizenzierte Software darf nur in der ursprünglich lizenzierten Form weitergegeben werden. Ein Aufbrechen oder das Entbündeln einer Lizenz in mehrere Einzellizenzen ist nicht gestattet.

6.2. Verschenken, Vermieten, Verleihen der Software ist untersagt außer dieses Recht wurde ausdrücklich in einem gesonderten Abkommen geregelt.

7. Dauer des Vertrages

7.1. Bei Erwerb wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen ansonsten gilt die Dauer der Vertragslaufzeit.

8. Schadenersatz bei Vertragsverletzung

8.1. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Sie für alle Schäden aufgrund von Urheberrechtsverletzungen haften, die uns aus einer Verletzung der Vertragsbestimmungen entstehen. Es gilt für jeden der auftretenden Fälle unbenommen der tatsächlich nachweisbaren Schänden zusätzlich eine Vertragsstrafe in Höhe von 5000 EURO (Fünftausend) als vereinbart.

9. Änderungen, Softwarewartung

9.1. Wir sind nicht verpflichtet Aktualisierungen der Software solchen Lizenznehmern zur Verfügung zu stellen die keinen Softwarewartungsvertrag abgeschlossen haben oder die Vertragsgebühr nicht korrekt entrichtet haben.

10. Gewährleistung und Haftung

10.1. Wird die Software auf Datenträger ausgeliefert gewähren wir, dass der Datenträger auf dem die Software aufgezeichnet ist unter normalen Betriebsbedingungen in Materialausführung fehlerfrei ist.

10.2. Sollte der Datenträger auf dem die Software aufgezeichnet ist nicht fehlerfrei sein, so kann der Erwerber eine Ersatzlieferung während der Gewährleistungszeit von 6 Monaten ab Lieferung verlangen. Hierfür muss er die Datenträger an den Händler zurückgeben.

10.3. Wird der Fehler nicht innerhalb angemessener Frist durch eine Ersatzlieferung behoben, so kann der Erwerber nach seiner Wahl Herabsetzung des Erwerbspreises oder Rückgängigmachung des Vertrags verlangen.

10.4. Das gleiche Recht steht dem Lizenzgeber zu falls eine Herstellung eines im Sinne des Absatzes 10.1 nicht möglich ist.

10.5. Aus den unter Punkt 2.2. genannten Gründen übernehmen wir keine Haftung für die Fehlerfreiheit der Software. Insbesondere übernehmen wir keine Gewähr dafür, dass die Software den Anforderungen und Zwecken des Erwerbers/Nutzers genügt oder mit anderen von ihm ausgewählten Programmen zusammenarbeitet. Die Verantwortung für die richtige Auswahl und die Folgen der Benutzung der Software sowie der damit beabsichtigten oder erzielten Ergebnisse trägt der Erwerber.

10.6. Gleiches gilt für das die Software begleitende schriftliche Material und sonstiges urheberrechtlich geschützte Material.

10.7. Ist die Software nicht im Sinne von Punkt 2.2. grundsätzlich brauchbar, so hat der Erwerber das Recht den Vertrag rückgängig zu machen. Das gleiche Recht hat der Lizenzgeber wenn die Herstellung von im Sinne von 2.2. brauchbarer Software mit angemessenem Aufwand nicht möglich ist.

10.8. Zur Fehlerbehebung durch den Lizenzgeber kann es genügen, dass der Lizenzgeber Wege aufzeigt wie eine Fehlfunktion der Software umgangen werden kann.

10.9. Wurde die Software individuell durch Dritte angepasst übernimmt der Lizenzgeber keine Haftung für die Lauffähigkeit und die Funktionstüchtigkeit der Software oder der Anpassungen die durch Dritte vorgenommen worden sind.

10.10. Wir haften nicht für Schäden, es sei denn, dass ein Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits verursacht worden ist. Gegenüber Kaufleuten wird auch die Haftung für grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Eine Haftung wegen eventuell von uns zugesicherten Eigenschaften bleibt unberührt. Prospekt- und sonstiges Werbematerial beinhaltet keine zusichernde Eigenschaften. Eigenschaftszusicherungen bedürfen explizit der schriftlichen Bestätigung durch den Lizenzgeber. Eine Haftung für Mangelfolgeschäden, die nicht von der Zusicherung umfasst sind, wird ausgeschlossen.

11. Datenschutz und Geheimhaltung

Der Verantwortliche, der Auftragsverarbeiter und ihre Mitarbeiter haben personenbezogene Daten aus Datenverarbeitungen, die ihnen ausschließlich auf Grund ihrer berufsmäßigen Beschäftigung anvertraut wurden oder zugänglich geworden sind, unbeschadet sonstiger gesetzlicher Verschwiegenheitspflichten, geheim zu halten, soweit kein rechtlich zulässiger Grund für eine Übermittlung der anvertrauten oder zugänglich gewordenen personenbezogenen Daten besteht (Datengeheimnis). Mitarbeiter sind hierüber und über allfällige Folgen eines Verstoßes zu belehren.
Aufgrund der bevorstehenden Änderungen durch die EU-Datenschutz-Grundverordnung und das österreichische Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018 (künftig: DSG) verweisen wir auf die zusätzliche Datenschutzerklärung.